Balkenschuhe zweiteilig (rechts und links)
Balkenschuhe zweiteilig (rechts und links)
Die zweiteiligen SDE-Holzbalkenschuhe ermöglichen die Anpassung an Holzquerschnitte mit einer Breite zwischen 60 und 120 mm. Um eine gute Verbindung zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass die Nägel in die Basis des Holzbalkenschuhs eingesetzt werden.
Eigenschaften :
Leistungserklärung : FR-DoP-e06/0270
Technische Zulassung : ETA-06/0270
Werkstoff :
- Verzinkter Stahl S250GD + Z250 gemäß DIN EN 10346,
- Dicke : 2 mm.
Vorteile :
- Große Flexibilität bei der Verwendung im Neubau und bei der Renovierung...
Anwendungen
Träger :
- Hauptträger : Holz, Beton, Stahl.
- Nebenträger : Massivholz, Verbundholz.
Anwendungsbereiche :
- Balken,
- Nacharbeiten von bestehenden Verbindungen...
Installation
Befestigungen
Auf Holz :
- Nägel CNA Ø 4.0 x 50 mm.
- Sechskant-Holzschrauben und Bolzen Ø 10 oder Ø 12mm.
Auf Beton :
Betonträger :
- Mechanische Dübel : Bolzen WA M12-104/5.
- Chemische Verankerung : Verbundmörtel AT-HP + Gewindestange LMAS M12-150/35.
Hohlmauerwerkträger : (Lastaufnahme der Verankerungen ist zu prüfen)
- Chemische Verankerung : Verbundmörtel AT-HP oder POLY-GP + LMAS M12-150/35 + Siebhülse SH M16-130.
Installation
Auf Holz :
1. Zeichnen Sie die Position des Nebenträgers auf dem Hauptträger an,
2. Legen Sie den Balkenschuh vor und befestigen Sie die Schenkel auf beiden Seiten,
3. Passen Sie den Balkenschuh an die Markierungen an : Der Balkenschuh sollte oben etwas weiter geöffnet sein als unten, um die Montage des Nebenträgers zu erleichtern,
4. Schließen Sie die Befestigung an jedem Schenkel ab,
5. Den Nebenträger in den Balkenschuh einlegen und teilweise oder vollständig festnageln.
SIMPSON Strong-Tie
Unübertroffene Zuverlässigkeit und Service
Seit seiner Gründung in Europa im Jahr 1994 hat sich Simpson Strong-Tie dank seines anerkannten Know-hows und seiner geprüften Produktqualität zu einem zuverlässigen Wert im Bereich der Verbindungstechnik entwickelt. Dank jahrelanger Erfahrung sind Sicherheit, Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Vorschriften eine ständige Verpflichtung.