Hallo Thierry Ja, es gibt einige überholte Informationen. Ich bereite derzeit eine neue Version mit aktualisierten Informationen vor. In der Zwischenzeit können Sie den neuen Artikel hier lesen: http://holzbau.bilp.de/rubrique27 Um Ihre Frage zu beantworten : Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, da die Fläche mehr als 20 m² beträgt. Und wenn die vorhandene bebaute Fläche 170 m² übersteigt oder wenn das neue Projekt diese Grenze insgesamt überschreitet, dann ist die Hinzuziehung eines Architekten obligatorisch, das kann ich bestätigen.